1. Bin ich verpflichtet eine bestimmte Software für den Online-Musikschulunterricht zu verwenden?
Der Einsatz einer bestimmten Software für den Online-Musikschulunterricht sollte immer mit der Musikschulleitung abgesprochen werden. Die Musikschulleitung entscheidet (möglichst gemeinsam mit einem Datenschutzbeauftragten) darüber, welche Software den eigenen Richtlinien entspricht und den Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird. Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein macht keine bindende Vorgabe für eine bestimmte Software, jedoch muss die Software eine DSGVO-konforme Nutzung sicher stellen.
2. Was muss ich hinsichtlich des Datenschutzes beachten?
Der Datenschutz steht auch beim Online-Musikschulunterricht an erster Stelle. Folglich sollten Sie den Einsatz bestimmter Softwares immer mit der Musikschulleitung absprechen. In jedem Fall sollten Sie sich als Lehrkraft mit den Datenschutzrichtlinien der Software vertraut machen und bestimmte Sicherheitsvorkehrungen wie bspw. die Vergabe eines Passwortes treffen. Holen Sie sich vor Beginn des Online-Musikschulunterrichts immer das Einverständnis der Musikschüler*innen bzw. Erziehungsberechtigten ein (im Regelfall wird Ihre Musikschule diese Einverständniserklärungen zentral und in schriftlicher Form von den Schüler*innen bzw. deren Eltern einholen) und informieren Sie darüber, welche Software Sie für den Unterricht verwenden.
3. Wo bekomme ich Tipps und Hilfestellungen?
Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein hat eine Internetseite mit wichtigen Informationen und weiterführenden Links erstellt. Besuchen Sie auch den Blog der Forschungsstelle Appmusik.
Zudem organisiert der Landesverband regelmäßige Online-Meetings zur Weiterentwicklung des Online-Musikschulunterrichts und zum Austausch von Erfahrungen. Nutzen Sie auch den Gruppenchat des Landesverbandes der Musikschulen über die Plattform SLACK. Zugangscodes zu Gruppenchat und Online-Meetings erhalten Sie beim Landesverband. Kontaktieren Sie bei Interesse Frau Redlich per E-Mail: redlich@musikschulen-sh.de
4. Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Auch in der Musikschullandschaft benötigen viele Menschen finanzielle Hilfe als Folge der Corona-Krise. An folgenden Einrichtungen könnten Sie sich als freischaffende Lehrkraft wenden:
- IB.SH bietet Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige (auch Honorarkräfte!) und kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte an.
- Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (gvl) bietet Mitgliedern eine finanzielle Soforthilfe an.
- Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. startete ebenfalls einen Nothilfefonds für Künstler*innen der Veranstaltungsbranche und für Freischaffende der Kulturwirtschaft.
Lassen Sie gerne einen Kommentar mit Ihrer Frage da, falls diese noch nicht beantwortet wurde. Wir versuchen, alle Fragen und Unklarheiten zu klären.